Legal
Accessibility Statement
The legally binding version of this text is the German one.
Erklärung nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Stand der Vereinbarkeit
Wir sind bemüht, diese Website nach den Kriterien der EN 301 549 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die interaktive Karte ist über eine gleichwertige, tastatur- und
screenreader-bediente Liste der Bühnen zugänglich. Inhalte in Leichter
Sprache stehen für diese Website derzeit nicht zur Verfügung; Adressen mit
/leichte-sprache/ führen auf die deutsche Fassung.
Die Rückblicksfilme sind mit Musik unterlegt und enthalten keine Sprache — Untertitel für Dialoge entfallen deshalb. Unter jedem Rückblicksfilm steht eine Beschreibung des Gezeigten zum Aufklappen.
Barrierefreiheit der teilnehmenden Spielstätten
Angaben zur barrierefreien Zugänglichkeit der einzelnen Spielstätten — etwa Rollstuhlgerechtigkeit, Induktionsschleife oder Leitsystem — finden Sie, soweit vorhanden, auf der Detailseite der jeweiligen Spielstätte.
Feedback & Kontakt
Barrieren melden Sie bitte an musiknacht@muenchner.de.
Durchsetzungsverfahren
Hilft Ihnen unsere Antwort nicht weiter oder bleibt sie aus, können Sie nach § 32 BFSG bei der zuständigen Marktüberwachungsstelle beantragen, dass diese ein Verfahren gegen uns einleitet. Zuständig ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und
Dienstleistungen — Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: www.mlbf-barrierefrei.de
Schlichtung
Unabhängig davon können Sie nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantragen. Das Verfahren ist für die Beteiligten unentgeltlich (§ 16 Abs. 6 BGG): www.schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellt am 12. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung (automatisierte Prüfung mit axe-core auf den Hauptseiten sowie manuelle Kontrolle), zuletzt geändert am 14. Oktober 2026. Die anwaltliche Prüfung steht noch aus.
