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Die 25. Lange Nacht der Musik — 9. Mai 2026, 20–2 Uhr

Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).

Stand der Vereinbarkeit

Wir sind bemüht, diese Website nach den Kriterien der EN 301 549 und der WCAG 2.1 auf Stufe AA barrierefrei zugänglich zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die interaktive Karte ist über eine gleichwertige, tastatur- und screenreader-bediente Liste der Bühnen zugänglich. Inhalte in Leichter Sprache stehen für diese Website derzeit nicht zur Verfügung; Adressen mit /leichte-sprache/ führen auf die deutsche Fassung.

Die Rückblicksfilme sind mit Musik unterlegt und enthalten keine Sprache — Untertitel für Dialoge entfallen deshalb. Unter jedem Rückblicksfilm steht eine Beschreibung des Gezeigten zum Aufklappen.

Barrierefreiheit der teilnehmenden Spielstätten

Angaben zur barrierefreien Zugänglichkeit der einzelnen Spielstätten — etwa Rollstuhlgerechtigkeit, Induktionsschleife oder Leitsystem — finden Sie, soweit vorhanden, auf der Detailseite der jeweiligen Spielstätte.

Feedback & Kontakt

Barrieren melden Sie bitte an musiknacht@muenchner.de.

Durchsetzungsverfahren

Hilft Ihnen unsere Antwort nicht weiter oder bleibt sie aus, können Sie nach § 32 BFSG bei der zuständigen Marktüberwachungsstelle beantragen, dass diese ein Verfahren gegen uns einleitet. Zuständig ist:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen — Anstalt öffentlichen Rechts (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
Telefon: +49 391 289 230 23
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Web: www.mlbf-barrierefrei.de

Schlichtung

Unabhängig davon können Sie nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 Abs. 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantragen. Das Verfahren ist für die Beteiligten unentgeltlich (§ 16 Abs. 6 BGG): www.schlichtungsstelle-bgg.de

Erstellt am 12. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung (automatisierte Prüfung mit axe-core auf den Hauptseiten sowie manuelle Kontrolle), zuletzt geändert am 14. Oktober 2026. Die anwaltliche Prüfung steht noch aus.

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